

Welche persönliche Schutzausrüstung ist in der Schweiz vorgeschrieben?
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist in der Schweiz immer dann vorgeschrieben, wenn Mitarbeitende bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt sind, die sich nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen vermeiden lassen. Sie dient dem Schutz vor Verletzungen und gesundheitlichen Belastungen und ist ein fester Bestandteil der Arbeitssicherheit.
Diese Seite richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsverantwortliche und Unternehmen, die sich einen klaren Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zur persönlichen Schutzausrüstung in der Schweiz verschaffen möchten.
Wann besteht eine Pflicht zur PSA?
Eine Pflicht zur persönlichen Schutzausrüstung besteht, sobald Gefahren für die Gesundheit oder Sicherheit der Mitarbeitenden vorhanden sind. Dazu zählen unter anderem mechanische Einwirkungen, Lärm, Staub, Gefahrstoffe oder Arbeiten in der Höhe. Grundlage für die Entscheidung ist immer die Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Gesetzliche Vorgaben in der Schweiz
Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass diese korrekt eingesetzt wird. Die PSA muss den vorhandenen Risiken entsprechen, funktionstüchtig sein und regelmässig überprüft werden. Mitarbeitende sind im Gegenzug verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung zu tragen und sachgerecht zu verwenden.
Welche persönliche Schutzausrüstung ist häufig vorgeschrieben?
Welche PSA notwendig ist, hängt stark vom Tätigkeitsbereich ab. Häufig vorgeschriebene Ausrüstungen sind:
Kopfschutz bei Gefahr durch herabfallende Gegenstände
Handschutz bei mechanischen, chemischen oder thermischen Risiken
Augen- und Gesichtsschutz bei Staub, Funken oder Spritzern
Gehörschutz bei erhöhter Lärmbelastung
Atemschutz bei Schadstoffen oder Dämpfen
Sicherheitsschuhe zum Schutz vor Quetschungen oder Durchtritt
Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe
Die Auswahl erfolgt immer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen.
Verantwortung im Arbeitsalltag
Persönliche Schutzausrüstung ist nur wirksam, wenn sie richtig ausgewählt, erklärt und konsequent getragen wird. Arbeitgeber müssen klare Regeln festlegen und den Umgang mit PSA verständlich vermitteln. Mitarbeitende tragen Verantwortung, indem sie die Ausrüstung korrekt einsetzen und Mängel melden.
Informieren Sie sich über geeignete PSA-Lösungen für Ihren Betrieb und erhalten Sie fachkundige Unterstützung bei der Auswahl.
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