Arbeitgeberpflichten bei PSA in der Schweiz

Arbeitgeberpflichten bei PSA in der Schweiz
Arbeitgeberpflichten bei PSA in der Schweiz

Arbeitgeberpflichten bei PSA in der Schweiz

Arbeitgeber in der Schweiz tragen eine zentrale Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist dabei ein unverzichtbares Mittel, wenn Gefahren am Arbeitsplatz nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden können. Die Pflichten von Arbeitgebern gehen dabei weit über den reinen Kauf von Schutzausrüstung hinaus.

Diese Seite zeigt auf, welche Pflichten Arbeitgeber bei PSA haben, wie diese im Arbeitsalltag umgesetzt werden und warum eine systematische Vorgehensweise entscheidend ist.

Wann sind Arbeitgeber zum Einsatz von PSA verpflichtet?

Arbeitgeber müssen persönliche Schutzausrüstung bereitstellen, sobald eine Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass Risiken für Sicherheit oder Gesundheit bestehen. PSA ist immer dann erforderlich, wenn andere Schutzmassnahmen nicht ausreichen, um Mitarbeitende zuverlässig zu schützen.

Typische Situationen sind Arbeiten mit Maschinen, Tätigkeiten in der Höhe, der Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärmbelastungen über den zulässigen Grenzwerten.

Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung

Eine der wichtigsten Arbeitgeberpflichten ist die Auswahl und Bereitstellung geeigneter PSA. Die Ausrüstung muss den tatsächlichen Gefahren entsprechen und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein.

Dabei gilt:

  • PSA muss funktionstüchtig und einsatzbereit sein

  • Sie muss den Mitarbeitenden in passenden Grössen zur Verfügung stehen

  • Private Schutzausrüstung darf nicht als Ersatz verlangt werden

  • Die Kosten für PSA dürfen nicht den Mitarbeitenden auferlegt werden

Die Auswahl sollte immer auf Basis der konkreten Tätigkeit erfolgen und nicht pauschal.

Instruktion und Schulung der Mitarbeitenden

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung zu instruieren. PSA schützt nur dann, wenn sie korrekt verwendet wird. Dazu gehören verständliche Erklärungen zur richtigen Anwendung, zum Anlegen und zur Pflege der Ausrüstung.

In der Praxis bewährt es sich, Instruktionen direkt am Arbeitsplatz durchzuführen und regelmässig zu wiederholen, insbesondere bei neuen Mitarbeitenden oder geänderten Tätigkeiten.

Kontrolle und Instandhaltung der PSA

Zur Arbeitgeberverantwortung gehört auch die regelmässige Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung. Beschädigte oder abgenutzte PSA kann ihre Schutzwirkung verlieren und stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass:

  • PSA vor dem Einsatz geprüft wird

  • defekte Ausrüstung ersetzt wird

  • vorgeschriebene Prüfintervalle eingehalten werden

  • PSA sachgerecht gelagert wird

Eine klare Zuständigkeit im Betrieb erleichtert die Umsetzung dieser Pflichten.

Organisation und Dokumentation

Arbeitgeberpflichten bei PSA enden nicht bei der Bereitstellung. Auch die Organisation und Nachvollziehbarkeit spielen eine wichtige Rolle. Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung und nachvollziehbare Entscheidungen zur PSA-Auswahl schaffen Klarheit und unterstützen einen strukturierten Arbeitsschutz.

Dies hilft nicht nur bei internen Abläufen, sondern auch bei Kontrollen und Nachfragen.

Verantwortung der Mitarbeitenden einbeziehen

Auch wenn Arbeitgeber die Hauptverantwortung tragen, müssen Mitarbeitende in den Sicherheitsprozess eingebunden werden. Arbeitgeber sollten klare Regeln festlegen und sicherstellen, dass Mitarbeitende Mängel melden und PSA bestimmungsgemäss nutzen. Eine offene Sicherheitskultur stärkt die Wirksamkeit aller Schutzmassnahmen.

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