

Handschuhe, Helme, Schutzbrillen – Pflicht oder Empfehlung?
Handschuhe, Helme und Schutzbrillen gehören zu den bekanntesten Elementen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Dennoch herrscht in vielen Betrieben Unsicherheit darüber, wann diese Schutzausrüstung verpflichtend ist und wann sie lediglich empfohlen wird. In der Schweiz hängt diese Entscheidung nicht von Gewohnheiten ab, sondern von der konkreten Gefährdung am Arbeitsplatz.
Diese Seite erklärt verständlich, wann Handschuhe, Helme und Schutzbrillen Pflicht sind und wie Unternehmen die richtige Entscheidung treffen.
Pflicht oder Empfehlung – was ist der Unterschied?
Ob eine Schutzausrüstung getragen werden muss, ergibt sich nicht aus dem Produkt selbst, sondern aus dem Risiko. Besteht eine relevante Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Mitarbeitenden, wird PSA zur Pflicht. Gibt es kein oder nur ein sehr geringes Risiko, kann sie empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben sein.
Die Grundlage bildet immer die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Wann sind Schutzhandschuhe Pflicht?
Schutzhandschuhe sind verpflichtend, wenn Hände durch mechanische, chemische oder thermische Einwirkungen gefährdet sind. Das betrifft unter anderem Tätigkeiten mit scharfen Kanten, heissen Oberflächen, Chemikalien oder Werkzeugen.
Sind keine konkreten Gefahren vorhanden, können Handschuhe empfohlen werden, etwa zum Schutz vor Verschmutzung oder zur Verbesserung des Griffs. In diesen Fällen besteht jedoch keine Tragepflicht.
Wann ist ein Schutzhelm vorgeschrieben?
Ein Schutzhelm ist Pflicht, sobald die Gefahr besteht, dass Gegenstände herabfallen, pendeln oder den Kopf treffen können. Typische Einsatzbereiche sind Baustellen, Industrieanlagen oder Arbeitsbereiche mit Kranbetrieb.
Ist ein solches Risiko ausgeschlossen, etwa in abgeschlossenen Büroräumen oder sicheren Produktionsbereichen, besteht keine Helmpflicht. Ein Helm kann dann höchstens empfohlen werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Schutzbrillen – Pflicht bei Augenrisiken
Schutzbrillen sind verpflichtend, wenn Augen durch Staub, Splitter, Funken, Flüssigkeiten oder Strahlung gefährdet sind. Schon kleine Partikel können schwere Verletzungen verursachen, weshalb hier oft eine klare Tragepflicht besteht.
Besteht kein Risiko für die Augen, kann auf eine Schutzbrille verzichtet werden. Eine Empfehlung kann dennoch sinnvoll sein, wenn sich Arbeitsbedingungen kurzfristig ändern können.
Verantwortung von Arbeitgebern
Arbeitgeber sind verpflichtet, festzulegen, wann Handschuhe, Helme oder Schutzbrillen getragen werden müssen. Diese Entscheidung darf nicht dem persönlichen Ermessen der Mitarbeitenden überlassen werden. Stattdessen müssen klare Regeln definiert, kommuniziert und kontrolliert werden.
Zur Verantwortung gehört auch, geeignete PSA bereitzustellen, die zur Tätigkeit passt und von den Mitarbeitenden akzeptiert wird.
PSA im Arbeitsalltag richtig umsetzen
Erfahrung zeigt, dass klare Vorgaben und verständliche Erklärungen entscheidend sind. Wird transparent erklärt, warum bestimmte Schutzausrüstung Pflicht ist, steigt die Akzeptanz und die Sicherheit im Betrieb.
Regelmässige Überprüfung der Gefährdungen stellt sicher, dass Pflicht und Empfehlung stets korrekt unterschieden werden.
Lassen Sie sich bei der Bewertung von PSA-Pflichten fachlich unterstützen.
Entdecken Sie passende Handschuhe, Helme und Schutzbrillen für Ihren Betrieb und sorgen Sie für klare Sicherheitsregeln.

















