

Was zählt alles zur persönlichen Schutzausrüstung?
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, umfasst alle Ausrüstungen, die Mitarbeitende bei der Arbeit tragen, um sich vor Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu schützen. In der Schweiz ist PSA ein fester Bestandteil der Arbeitssicherheit und kommt immer dann zum Einsatz, wenn Risiken nicht vollständig durch andere Schutzmassnahmen vermieden werden können.
Für Unternehmen ist es entscheidend zu wissen, was tatsächlich als PSA gilt und wo die Abgrenzung zu Arbeitskleidung oder freiwilligem Schutz liegt.
Was versteht man unter persönlicher Schutzausrüstung?
Zur persönlichen Schutzausrüstung zählen alle Schutzmittel, die direkt am Körper getragen oder gehalten werden und eine konkrete Schutzfunktion erfüllen. Entscheidend ist nicht das Produkt selbst, sondern der Zweck: PSA schützt vor klar definierten Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Nicht jede Kleidung ist automatisch PSA. Normale Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion gilt nicht als persönliche Schutzausrüstung.
Welche Arten von persönlicher Schutzausrüstung gibt es?
PSA lässt sich in verschiedene Schutzbereiche einteilen, je nachdem, welchen Teil des Körpers sie schützt.
Schutz für Kopf, Augen und Gesicht
Schutzhelme gegen herabfallende oder pendelnde Gegenstände
Schutzbrillen gegen Staub, Splitter oder Flüssigkeiten
Gesichtsschutz wie Visiere bei Spritzern oder Funken
Handschutz und Armschutz
Schutzhandschuhe gegen mechanische Belastungen
Handschuhe für chemische oder thermische Risiken
Spezielle Schutzhandschuhe für technische Tätigkeiten
Fuss- und Beinschutz
Sicherheitsschuhe mit Zehenschutz
Schuhe mit Durchtrittschutz
Rutschhemmende Sicherheitsschuhe für nasse Arbeitsbereiche
Gehörschutz
Gehörschutzstöpsel
Kapselgehörschützer
Kombinierte Lösungen für stark lärmbelastete Arbeitsplätze
Atemschutz
Partikelfiltrierende Halbmasken
Masken gegen Dämpfe oder Gase
Atemschutzsysteme für belastete Arbeitsumgebungen
Schutz bei Arbeiten in der Höhe
Auffanggurte
Verbindungsmittel
Weitere Komponenten der Absturzsicherung
Was zählt nicht zur persönlichen Schutzausrüstung?
Nicht als PSA gelten Ausrüstungen ohne Schutzfunktion. Dazu gehören zum Beispiel:
Normale Arbeitskleidung ohne Schutzwirkung
Uniformen oder Firmenkleidung
Kleidung, die ausschliesslich aus hygienischen oder optischen Gründen getragen wird
Diese Abgrenzung ist wichtig, da für PSA andere Pflichten gelten als für normale Arbeitskleidung.
Warum die richtige Zuordnung wichtig ist
Die korrekte Einordnung von PSA hat direkte Auswirkungen auf die Verantwortung im Betrieb. Persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber bereitgestellt, erklärt und kontrolliert werden. Wird ein Produkt fälschlich nicht als PSA erkannt, können Schutzlücken entstehen.
Eine klare Übersicht darüber, was zur persönlichen Schutzausrüstung zählt, hilft Unternehmen dabei, Risiken gezielt zu reduzieren und die Arbeitssicherheit strukturiert umzusetzen.
Lassen Sie sich bei der Auswahl passender persönlicher Schutzausrüstung fachlich unterstützen.
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