

Schutzausrüstung für Asbest und Gefahrstoffe in der Schweiz
Der Umgang mit Asbest und anderen Gefahrstoffen stellt besonders hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz. In der Schweiz gelten strenge Vorgaben, da bereits geringe Mengen gefährlicher Stoffe erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen können. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) spielt hier eine entscheidende Rolle, um Mitarbeitende zuverlässig zu schützen.
Diese Seite richtet sich an Unternehmen, Sicherheitsverantwortliche und Fachkräfte, die wissen möchten, welche Schutzausrüstung bei Asbest und Gefahrstoffen erforderlich ist und worauf im Arbeitsalltag zu achten ist.
Warum ist spezielle PSA bei Asbest und Gefahrstoffen notwendig?
Asbestfasern und viele Gefahrstoffe sind mit blossem Auge nicht sichtbar. Gelangen sie in die Atemwege oder auf die Haut, können sie langfristige Gesundheitsfolgen verursachen. Technische Schutzmassnahmen wie Abschottung oder Absaugung sind wichtig, reichen aber nicht immer aus. Persönliche Schutzausrüstung ist daher unverzichtbar, sobald ein Kontakt mit gefährlichen Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Auswahl der PSA richtet sich nach Art, Konzentration und Freisetzungsform der Stoffe sowie nach der Tätigkeit.
Welche persönliche Schutzausrüstung wird benötigt?
Bei Arbeiten mit Asbest oder Gefahrstoffen wird PSA eingesetzt, die speziell auf diese Risiken ausgelegt ist. Häufig erforderlich sind:
Atemschutz
Atemschutz ist ein zentrales Element beim Umgang mit Asbest und Gefahrstoffen. Er schützt vor dem Einatmen gefährlicher Fasern, Stäube oder Dämpfe. Welche Art von Atemschutz notwendig ist, hängt von der Gefährdung und dem Arbeitsverfahren ab.
Schutzkleidung
Spezielle Schutzkleidung verhindert, dass Gefahrstoffe mit der Haut oder der persönlichen Kleidung in Kontakt kommen. Sie reduziert zudem das Risiko, Stoffe unkontrolliert weiterzutragen.
Handschutz
Schutzhandschuhe schützen vor direktem Kontakt mit gefährlichen Materialien und verhindern Hautreizungen oder Kontaminationen. Auch hier ist die Auswahl abhängig vom Stoff und der Tätigkeit.
Augen- und Gesichtsschutz
Bei staubenden Arbeiten oder Spritzgefahr ist zusätzlicher Augen- und Gesichtsschutz erforderlich, um Schleimhäute und Augen zu schützen.
Gesetzliche Anforderungen in der Schweiz
In der Schweiz ist der Schutz vor Asbest und Gefahrstoffen klar geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Risiken zu beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wenn andere Massnahmen nicht ausreichen.
PSA muss funktionstüchtig, passend und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein. Sie darf nur verwendet werden, wenn Mitarbeitende entsprechend instruiert wurden.
Verantwortung von Arbeitgebern und Mitarbeitenden
Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Auswahl, Bereitstellung und Kontrolle der Schutzausrüstung. Sie müssen sicherstellen, dass PSA korrekt eingesetzt und bei Bedarf ersetzt wird. Mitarbeitende sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA konsequent zu tragen und Mängel sofort zu melden.
PSA im Umgang mit Gefahrstoffen richtig einsetzen
Der Schutz vor Asbest und Gefahrstoffen erfordert klare Abläufe. PSA muss vor Arbeitsbeginn bereitgestellt, korrekt angelegt und nach dem Einsatz sachgerecht behandelt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass gefährliche Stoffe verschleppt oder unbeabsichtigt freigesetzt werden.
Lassen Sie sich bei der Auswahl geeigneter Schutzausrüstung für Asbest und Gefahrstoffe fachlich unterstützen.
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