

Persönliche Schutzausrüstung nach Gesetz in der Schweiz
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist in der Schweiz gesetzlich verankert und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gefahren für Mitarbeitende nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen vermieden werden können. Für Unternehmen ist es entscheidend zu wissen, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und wie PSA rechtskonform eingesetzt wird.
Diese Seite bietet einen verständlichen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen zur persönlichen Schutzausrüstung in der Schweiz und deren praktische Bedeutung für den Arbeitsalltag.
Gesetzlicher Grundsatz zur PSA
Das Schweizer Arbeitsschutzrecht verfolgt einen klaren Grundsatz: Gefahren müssen vorrangig an der Quelle beseitigt werden. Ist dies nicht vollständig möglich, muss persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden. PSA ist damit keine freiwillige Zusatzmassnahme, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Schutzmittel unter bestimmten Bedingungen.
Die Pflicht zum Einsatz von PSA ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Wann schreibt das Gesetz PSA vor?
Persönliche Schutzausrüstung ist gesetzlich erforderlich, wenn Mitarbeitende Risiken ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder Sicherheit beeinträchtigen können. Dazu zählen unter anderem:
mechanische Gefahren durch Maschinen oder Werkzeuge
Sturz- oder Absturzrisiken
Gefährdungen durch Lärm, Staub oder Dämpfe
Risiken für Augen, Hände, Kopf oder Füsse
Arbeiten mit Gefahrstoffen
Ob und welche PSA erforderlich ist, hängt immer von der konkreten Tätigkeit ab, nicht von der Berufsbezeichnung.
Pflichten der Arbeitgeber nach Gesetz
Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen PSA-Vorgaben. Sie müssen sicherstellen, dass geeignete persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht und korrekt eingesetzt wird.
Zu den gesetzlichen Pflichten gehören:
Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen
Auswahl geeigneter PSA für die jeweiligen Risiken
Bereitstellung der PSA in passenden Grössen
Instruktion der Mitarbeitenden im richtigen Umgang
Kontrolle des Zustands und rechtzeitiger Ersatz
Die Kosten für PSA dürfen nicht auf Mitarbeitende übertragen werden.
Pflichten der Mitarbeitenden
Auch Mitarbeitende sind gesetzlich verpflichtet, die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung zu tragen und sachgerecht zu verwenden. Mängel oder Defekte müssen gemeldet werden. Die Schutzwirkung der PSA hängt wesentlich davon ab, dass sie konsequent und korrekt eingesetzt wird.
Bedeutung der korrekten Umsetzung
Die gesetzeskonforme Umsetzung von PSA schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern auch Unternehmen. Fehlende oder ungeeignete Schutzausrüstung kann zu Unfällen, Ausfallzeiten und rechtlichen Konsequenzen führen. Eine klare Organisation und nachvollziehbare Entscheidungen zur PSA-Auswahl schaffen Sicherheit und Transparenz im Betrieb.
Lassen Sie sich bei der gesetzeskonformen Umsetzung von PSA fachlich unterstützen.
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