

SUVA-Regeln zur persönlichen Schutzausrüstung einfach erklärt
Die SUVA-Regeln zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bilden in der Schweiz eine zentrale Grundlage für die Arbeitssicherheit. Sie helfen Unternehmen dabei, Mitarbeitende wirksam zu schützen und Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren. Gleichzeitig geben sie klare Orientierung, wann PSA erforderlich ist und wie sie korrekt eingesetzt werden muss.
Diese Seite richtet sich an Arbeitgeber, Sicherheitsverantwortliche und Firmen, die einen verständlichen Überblick über die wichtigsten SUVA-Grundsätze zur PSA erhalten möchten.
Welche Rolle spielt die SUVA bei der PSA?
Die SUVA unterstützt Betriebe in der Schweiz bei der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In Bezug auf persönliche Schutzausrüstung legt sie fest, wann PSA notwendig ist, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und wie der sichere Einsatz im Betrieb organisiert wird.
Ein zentraler Grundsatz lautet: PSA kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gefahren nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden können.
Wann verlangen die SUVA-Regeln persönliche Schutzausrüstung?
PSA ist gemäss SUVA erforderlich, sobald Mitarbeitende Risiken ausgesetzt sind, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden können. Dazu zählen unter anderem:
Arbeiten mit mechanischen Gefahren
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Staub oder Dämpfen
Lärmbelastung über zulässige Grenzwerte
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
Gefahren für Augen, Hände, Kopf oder Füsse
Die Grundlage für die Entscheidung bildet immer die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.
Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung nach SUVA
Die SUVA stellt klare Anforderungen an PSA, damit diese ihren Zweck erfüllt. Persönliche Schutzausrüstung muss:
den vorhandenen Gefahren entsprechen
funktionsfähig und in gutem Zustand sein
korrekt passen und ergonomisch tragbar sein
mit anderer PSA kombinierbar sein, wenn mehrere Schutzarten nötig sind
PSA, die nicht zum Einsatzbereich passt oder nicht getragen wird, bietet keinen wirksamen Schutz.
Pflichten von Arbeitgebern nach SUVA-Grundsätzen
Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass persönliche Schutzausrüstung richtig eingesetzt wird. Dazu gehört:
die Auswahl geeigneter PSA
die Bereitstellung der Ausrüstung
die Instruktion der Mitarbeitenden
die regelmässige Kontrolle und der Ersatz bei Abnutzung
PSA darf nicht auf Mitarbeitende abgewälzt werden und muss für die jeweilige Tätigkeit geeignet sein.
Verantwortung der Mitarbeitenden
Auch Mitarbeitende haben gemäss SUVA klare Pflichten. Sie müssen die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung tragen, sachgerecht verwenden und Mängel oder Defekte melden. Nur so kann PSA ihre Schutzwirkung vollständig entfalten.
PSA im Alltag richtig umsetzen
Die Erfahrung zeigt, dass PSA dann am besten funktioniert, wenn sie verständlich erklärt und praxisnah eingeführt wird. Klare Regeln, einfache Anleitungen und regelmässige Sensibilisierung erhöhen die Akzeptanz und reduzieren Unfallrisiken nachhaltig.
Lassen Sie sich bei der Auswahl und Umsetzung von PSA-Lösungen nach SUVA-Grundsätzen unterstützen.
Entdecken Sie passende persönliche Schutzausrüstung für Ihren Betrieb und sorgen Sie für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

















